Feuerschutztüren & -Tore
Informationen und Beispiele

TYP

Feuerschutztüren & -Tore

Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden.

In Gebäudekomplexen – insbesondere im industriellen Bereich – kann die Entstehung von Bränden nie vollständig ausgeschlossen werden. Daher gilt es, mit feuerhemmenden Türen auf effizienten Brandschutz zu setzen und so der Entstehung von Schadenfeuer vorzubeugen sowie dessen Ausbreitung zu verhindern.

Alle Feuerschutztüren werden nach der EN 1634-1 einer Brandprüfung unterzogen und müssen sich bei einer Ofentemperatur von ca. 1.000 Grad Celsius für 30, 60 bzw. 90 Minuten bewähren. In diesem Zeitraum darf eine bestimmte Grenztemperatur auf der brandabgewandten Seite nicht überschritten werden und es dürfen keine Flammen durch Türblatt oder Zarge der Brandschutztüren hindurchtreten. Je nach erreichter Zeit werden die Türen dann als T30-Tür (feuerhemmend), T60-Tür (hochfeuerhemmend) oder als T90-Tür (feuerbeständig) klassifiziert.

Das stetig erweiterte Programm für Feuerschutz-Abschlüsse umfasst eine breite Palette von Stahl-, Alu-Feuerschutztüren und Tore. Ob Feuerschutz-Stahlschiebetore, Feuerschutz-Sectionaltore oder Feuerschutzhubtore.

Feuerabschlüsse sind nach DIN 18095 jährlich prüfpflichtig.

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